Leisten Sie einen Beitrag zur Energiewende! Einsteigen und Umsteigen wird belohnt. Aufgrund der Umweltbilanz greifen sowohl Bund, als Länder bei der Anschaffung Ihrer Pellet- oder Hackgutheizung finanziell unter die Arme. Doppelt ist besser: Sie können bei der Anschaffung ihrer Biomasseheizung sowohl die Förderung des Bundes, als auch die Ihres Bundeslandes beanspruchen. Eingespart wird übrigens auch doppelt: Sie sparen heute Geld und morgen CO2!
Bundesförderung „Raus aus dem Öl“ sowie die „Sanierungsoffensive“ für 2020 können ab sofort beantragt werden!
Die Förderaktion „Raus aus dem Öl“ wird mit einem Fördervolumen von 100 Millionen Euro neu aufgelegt. Die Antragstellung ist ab dem 11.05.2020 möglich. Der Einbau eines neuen Sommerauer-Biomassekessels wird dabei mit bis zu 5000 Euro gefördert.
Alle weiteren Informationen finden Sie unter:
Privat: umweltförderung.at
Betriebe: umweltfoerderung.at/betriebe.html
Tausch eines Bestands–Biomassekessels: klimafonds.gv.at/call/holzheizungen-8/
Landesförderungen
Durch ein neues Bundesgesetz der österreichischen Regierung über eine COVID-19 Investitionsprämie für österreichische Unternehmen, können bis zu 14% Investitionsprämie kassiert werden. Diese Sonderprämie für kurzfristige Umweltinvestitionen kann bis zum 28.02.2021 befristet, auch für Landwirte beantragt werden.
5.000 EUR Bundesförderung
3.900 EUR Landesförderung + Gemeindeförderung
5.000 EUR Bundesförderung
3.000 EUR Landesförderung + Gemeindeförderung
5.000 EUR Bundesförderung
3.000 EUR Landesförderung + Gemeindeförderung
5.000 EUR Bundesförderung
6.000 EUR Landesförderung + Gemeindeförderung
5.000 EUR Bundesförderung
3.000 EUR Landesförderung + Gemeindeförderung
5.000 EUR Bundesförderung
3.700 EUR Landesförderung + Gemeindeförderung
5.000 EUR Bundesförderung
9.250 EUR Landesförderung + Gemeindeförderung
5.000 EUR Bundesförderung
4.000 EUR Landesförderung + Gemeindeförderung
5.000 EUR Bundesförderung
Gewerbeförderung/Landesförderung
NEU! Landwirte und Unternehmen:
Seit 01. September 2020 gibt es eine COVID-19-Investitionsprämie bis zu 14%!
Durch ein neues Bundesgesetz der österreichischen Regierung über eine COVID-19 Investitionsprämie für österreichische Unternehmen, können bis zu 14% Investitionsprämie kassiert werden. Diese Sonderprämie für kurzfristige Umweltinvestitionen kann bis zum 28.02.2021 befristet, auch für Landwirte beantragt werden.