Da Förderungen immer individuell vergeben werden, beachten Sie bitte die Informationen der jeweiligen Behörden.
Leisten Sie einen Beitrag zur Energiewende! Einsteigen und Umsteigen wird belohnt. Aufgrund der Umweltbilanz greifen sowohl Bund, als Länder bei der Anschaffung Ihrer Pellet- oder Hackgutheizung finanziell unter die Arme. Doppelt ist besser: Sie können bei der Anschaffung ihrer Biomasseheizung sowohl die Förderung des Bundes, als auch die Ihres Bundeslandes beanspruchen. Eingespart wird übrigens auch doppelt: Sie sparen heute Geld und morgen CO2!
Im Schnitt 75% Förderung für alle mit der Bundesförderung
„Raus aus Öl und Gas“ und den Landesförderungen.
BUND: Die Bundesförderung „raus aus Öl und Gas“ beträgt maximal 18.000 Euro. Die Förderaktionen von Bund und Ländern bieten im Durchschnitt einen Zuschuss in Höhe von 75% der förderfähigen Investitionskosten. Einkommensschwache Haushalte werden sogar mit 100% gefördert.
Alle weiteren Informationen finden Sie unter:
Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“:
umweltförderung.at
Bundesförderung „Sauber Heizen für Alle“:
umweltförderung.at/sauber-heizen-fuer-alle
Landesförderungen
In den jeweiligen Bundesländern werden unterschiedliche Förderungen gewährt.
bei einer vollständigen Umstellung auf eine Pelletsheizanlage wird ein Zuschuss von bis zu 2.900 Euro und bei Scheitholzanlage bis zu 1.700 Euro gewährt
bei der Erneuerung eines alten Heizkesselns wird für eine Pelletsheizanlage ein Zuschuss von bis zu 1.400 Euro und für eine Scheitholzanlage bis zu 1.200 Euro gewährt
es wird ein Zuschuss von bis zu 35% der Netto-Investitionskosten gewährt
bei Tausch eines bestehenden fossilen Heizungssystems auf ein hocheffizientes alternatives Heizsystem wird ein Zuschuss in Höhe von 30 % der anfallenden anrechenbaren Kosten, maximal jedoch 3.500 Euro gewährt
bei Austausch einer alten Heizungsanlage gegen eine Heizungsanlage für biogene Brennstoffe wird ein Zuschuss von maximal 3.000 Euro gewährt.
bei Anlagen bis 50 kW wird ein Zuschuss in Höhe von € 4.000,-, bei Anlagen bis 100 kW € 6.500,- und bei Anlagen über 100 kW € 8.000,- gewährt, wobei der Zuschuss mit 40% der förderungsrelevanten Brutto-Investitionskosten begrenzt ist.
für Ein- und Zweifamilienhäuser wir ein Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro gewährt, wobei dieser mit 30% der Investitionskosten begrenzt ist
es wird ein Einmalzuschuss in Höhe von 25% der förderbaren Kosten gewährt
für Eigenheime wird zur Basisförderung in Höhe von 2.000,- Euro ein Förderbonus in Höhe von 2.000,- Euro gewährt; also gesamt 4.000,- Euro.
es wird ein Zuschuss im Ausmaß von 35 Prozent der als förderbar anerkannten Kosten gewährt. Bei der Errichtung, Umstellung oder Nachrüstung vorhandener Heizanlagen in Eigenheimen, Reihenhäusern und Kleingartenwohnhäusern können höchstens 35.000 Euro als förderbare (angemessene) Gesamtbaukosten anerkannt werden.